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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn mein Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten hat?
Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, und dies nicht tut, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen.
Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Bei Fitnessstudios werden oftmals besonders schützenswerte Daten verarbeitet. Die Praxis zeigt, dass ein Großteil der Fitness- und Wellnessunternehmen einen Datenschutzbeauftragten brauchen.
Unternehmen in Deutschland benötigen in der Regel einen Datenschutzbeauftragten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?
Ein Datenschutzbeauftragter muss Fachkenntnisse im Datenschutz haben und unabhängig handeln. Dies kann ein externer Dienstleister sein.
Oftmals benennen Fitnessstudios fachfremde Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragte. Dies ist aufgrund der fehlenden Sachkenntnis nicht zu empfehlen und kann zu erheblichen Schäden führen.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät das Unternehmen und seine Mitarbeiter in Datenschutzfragen, führt Datenschutzfolgeabschätzungen durch und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.
Wie melde ich einen Datenschutzbeauftragten an?
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten muss der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden. Dies erfolgt in der Regel digital in Textform.
Gibt es Vorschriften zur Aus- und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten?
Ja, Datenschutzbeauftragte sollten über entsprechende Schulungen und Weiterbildungen verfügen, um auf dem aktuellen Stand der Datenschutzgesetze und -praktiken zu bleiben.
Kann ein Datenschutzbeauftragter gleichzeitig andere Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen?
Ein Datenschutzbeauftragter sollte in der Regel keine anderen Aufgaben wahrnehmen, die einen Interessenkonflikt mit seiner Rolle als Datenschutzbeauftragter darstellen könnten.